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Die Prüfungen sind standardisierte Verfahren, die regelmäßig von Fachleuten an medizinischen Geräten durchgeführt werden sollte. In der Regel wird empfohlen, medizintechnische Geräte einmal im Jahr auf ihre ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Die Gesetzesgrundlage hierfür ist der § 11 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). 

Zu den Geräten, die einer STK unterliegen, gehören z. B. Defibrillatoren und Geräte der Anlage I der MPBetreibV. Einer MTK unterliegen z. B. Audiometer, Blutdruckmessgeräte, Ergometer und vieles mehr.

Durch regelmäßige Sicherheitstechnische Kontrollen Ihrer medizintechnischen Geräte können Fehlfunktionen und Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden. Dadurch können potenzielle Gefahren präventiv vermieden werden. Unsere Techniker stehen Ihnen aber nicht nur für die Sicherheitstechnische Kontrollen zur Verfügung, sondern gerne auch für messtechnische Kontrollen all Ihrer medizinischen Geräte. 

Prüfservice (MTK/STK/DGUV V3)

Unsere Prüfschritte gemäß Herstellervorgaben und MPBetreibV:

  • Sichtprüfung auf mechanische Beschädigung und Vollständigkeit
  • Funktionsprüfung
  • Prüfung der Haltbarkeit und ggf. Austausch der Verfall-/Verbrauchskomponenten (Materialkosten sind nicht im Preis enthalten)
  • Erstellung des Prüfprotokolls

AED-Leihgerät für 59,– Euro

Für die Dauer der Sicherheitstechnischen Kontrolle Ihres Defibrillators in unserer Servicewerkstatt, können wir Ihnen auch ein Leihgerät zur Verfügung stellen. Die Reservierung der Leihstellung besprechen Sie bitte frühzeitig mit uns, da wir nur eine begrenzte Menge an Leihgeräten vorhalten können. 

Transportkosten

Am günstigsten ist die STK in unserer Werkstatt, wenn Sie uns den Defibrillator zuschicken. Für den Rücktransport zu Ihnen berechnen wir Versandkosten.

Alternativ können wir den AED auch gegen Berechnung bei Ihnen abholen lassen oder direkt vor Ort prüfen. Sprechen Sie uns einfach an.

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Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten
(Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV)
§ 11 Sicherheitstechnische Kontrollen

(1) Der Betreiber hat für die in der Anlage 1 aufgeführten Medizinprodukte sicherheitstechnische Kontrollen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und nach Satz 2 oder Satz 3 durchzuführen oder durchführen zu lassen. Er hat für die sicherheitstechnischen Kontrollen solche Fristen vorzusehen, dass entsprechende Mängel, mit denen aufgrund der Erfahrung gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden können. Die sicherheitstechnischen Kontrollen sind jedoch spätestens alle zwei Jahre mit Ablauf des Monats durchzuführen, in dem die Inbetriebnahme des Medizinproduktes erfolgte oder die letzte sicherheitstechnische Kontrolle durchgeführt wurde. Die sicherheitstechnischen Kontrollen schließen die Messfunktionen ein. Für andere Medizinprodukte sowie Zubehör einschließlich Software oder andere Gegenstände, die der Betreiber mit Medizinprodukten nach Satz 1 verbunden verwendet, gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend.

(2) Abweichend von Absatz 1 kann für Automatische Externe Defibrillatoren im öffentlichen Raum, die für die Anwendung durch Laien vorgesehen sind, eine sicherheitstechnische Kontrolle entfallen, wenn der Automatische Externe Defibrillator selbsttestend ist und eine regelmäßige Sichtprüfung durch den Betreiber erfolgt.

(3) Über die sicherheitstechnische Kontrolle ist ein Protokoll anzufertigen, das das Datum der Durchführung und die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Kontrolle unter Angabe der ermittelten Messwerte, der Messverfahren und sonstiger Beurteilungsergebnisse enthält. Das Protokoll nach Satz 1 hat der Betreiber zumindest bis zur nächsten sicherheitstechnischen Kontrolle aufzubewahren.

(4) Der Betreiber darf mit der Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen nur Personen, Betriebe oder Einrichtungen beauftragen, die selbst oder deren Beschäftige, die die sicherheitstechnischen Kontrollen durchführen, die Voraussetzungen nach § 5 hinsichtlich der sicherheitstechnischen Kontrollen des jeweiligen Medizinproduktes erfüllen.

+49(0)2304 931-0
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