Die Prüfungen sind standardisierte Verfahren, die regelmäßig von Fachleuten an medizinischen Geräten durchgeführt werden sollte. In der Regel wird empfohlen, medizintechnische Geräte einmal im Jahr auf ihre ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Die Gesetzesgrundlage hierfür ist der § 11 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
Zu den Geräten, die einer STK unterliegen, gehören z. B. Defibrillatoren und Geräte der Anlage I der MPBetreibV. Einer MTK unterliegen z. B. Audiometer, Blutdruckmessgeräte, Ergometer und vieles mehr.
Durch regelmäßige Sicherheitstechnische Kontrollen Ihrer medizintechnischen Geräte können Fehlfunktionen und Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden. Dadurch können potenzielle Gefahren präventiv vermieden werden. Unsere Techniker stehen Ihnen aber nicht nur für die Sicherheitstechnische Kontrollen zur Verfügung, sondern gerne auch für messtechnische Kontrollen all Ihrer medizinischen Geräte.
Prüfservice (MTK/STK/DGUV V3)
Unsere Prüfschritte gemäß Herstellervorgaben und MPBetreibV:
- Sichtprüfung auf mechanische Beschädigung und Vollständigkeit
- Funktionsprüfung
- Prüfung der Haltbarkeit und ggf. Austausch der Verfall-/Verbrauchskomponenten (Materialkosten sind nicht im Preis enthalten)
- Erstellung des Prüfprotokolls
AED-Leihgerät für 59,– Euro
Für die Dauer der Sicherheitstechnischen Kontrolle Ihres Defibrillators in unserer Servicewerkstatt, können wir Ihnen auch ein Leihgerät zur Verfügung stellen. Die Reservierung der Leihstellung besprechen Sie bitte frühzeitig mit uns, da wir nur eine begrenzte Menge an Leihgeräten vorhalten können.
Transportkosten
Am günstigsten ist die STK in unserer Werkstatt, wenn Sie uns den Defibrillator zuschicken. Für den Rücktransport zu Ihnen berechnen wir Versandkosten.
Alternativ können wir den AED auch gegen Berechnung bei Ihnen abholen lassen oder direkt vor Ort prüfen. Sprechen Sie uns einfach an.